Ob beim Fahrradverleih, im Hotel oder bei der Schlüsselübergabe – immer wieder werden Menschen gebeten, ihren Personalausweis als Pfand zu hinterlegen. Was viele nicht wissen: Das ist nicht nur riskant, sondern in den meisten Fällen sogar gesetzlich unzulässig. In diesem Artikel erfährst du, warum du deinen Ausweis niemals aus der Hand geben solltest – und welche Alternativen es gibt.
Der Personalausweis ist kein Pfandobjekt
Der Personalausweis ist ein amtliches Dokument, das ausschließlich zur Identifikation dient. Er bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland – auch wenn du ihn persönlich nutzt. Das bedeutet: Niemand außer dir oder autorisierten Behörden darf ihn aufbewahren oder einbehalten.
Laut § 1 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) bist du sogar verpflichtet, den Ausweis stets im eigenen Gewahrsam zu haben. Wer den Ausweis anderen überlässt, verletzt diese Pflicht – ganz gleich, ob freiwillig oder auf Anfrage.
Mögliche Risiken bei der Abgabe deines Ausweises
Die Bitte, den Personalausweis als Sicherheit zu hinterlassen, mag harmlos erscheinen. Doch die Gefahren sind erheblich:
- Identitätsdiebstahl: Mit einem echten Ausweis in der Hand können Betrüger Verträge abschließen, Konten eröffnen oder Online-Bestellungen auf deinen Namen tätigen.
- Missbrauch sensibler Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Ausweisnummer reichen für viele betrügerische Aktivitäten aus.
- Verlust oder Beschädigung: Wird der Ausweis beschädigt oder geht verloren, drohen Aufwand und Kosten für die Neuausstellung.
- Rechtliche Probleme bei Kontrollen: Ohne Ausweis kannst du dich bei einer Polizeikontrolle nicht ordnungsgemäß ausweisen – das kann zu unnötigen Komplikationen führen.
Kurz gesagt: Wer seinen Ausweis als Pfand hinterlässt, gibt nicht nur ein Dokument aus der Hand, sondern auch einen Teil seiner Identität.
Was das Gesetz dazu sagt
Das Personalausweisgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) machen klare Vorgaben:
- Der Ausweis darf nicht einbehalten oder verwahrt werden.
- Die Weitergabe sensibler Daten ist nur mit Zustimmung erlaubt – und auch dann nur in sehr eingeschränktem Umfang.
- Das Kopieren des Ausweises ist nur unter bestimmten Bedingungen gestattet und oft ebenfalls problematisch.
Die Verwendung als Pfand ist damit rechtlich nicht zulässig – selbst wenn du zustimmst. Unternehmen, die das fordern, verstoßen gegen geltendes Recht.
Was du stattdessen tun kannst
Wenn du gebeten wirst, den Ausweis zu hinterlegen, gibt es bessere Alternativen:
- Vorzeigen statt abgeben: In vielen Fällen genügt es, den Ausweis kurz zu zeigen.
- Kopie mit unkenntlich gemachten Daten: Falls eine Kopie nötig ist, schwärze unnötige Informationen (z. B. Ausweisnummer, Geburtsort).
- Andere Pfandobjekte anbieten: Bargeld, Führerschein oder ein anderer Gegenstand (z. B. Schlüsselpfand) sind oft genauso akzeptiert.
- Vertrag oder Kaution: Eine schriftliche Vereinbarung mit Rückgabegarantie ist rechtlich sicherer als ein Ausweis als Pfand.
Wenn ein Anbieter trotzdem auf dem Ausweis besteht, solltest du das Angebot im Zweifel meiden – oder freundlich auf die Rechtslage hinweisen.
Fazit: Ein amtliches Dokument gehört in deine Hand – nicht in fremde
Auch wenn es oft gut gemeint ist: Deinen Personalausweis als Pfand zu hinterlegen ist keine harmlose Gefälligkeit, sondern ein echtes Risiko – für deine Daten, deine Identität und sogar deine Rechtskonformität. Halte dich an die gesetzlichen Vorgaben und bewahre deinen Ausweis immer bei dir. Denn dein Ausweis ist mehr als ein Stück Plastik – er ist dein offizieller Nachweis als Bürger.