Pilot-Projekt: Digitale Lichtbildaufnahme in Ausweisbehörden gestartet


Ab Juni 2023 startet in acht ausgewählten Pilot-Behörden ein Testlauf für die neu entwickelte Technologie zur Aufnahme digitaler Lichtbilder für Ausweisdokumente. Dieses Verfahren, initiiert vom Bundesministerium des Innern und für Heimat in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei GmbH, soll die Sicherheit von Ausweisdokumenten verbessern und den Antragsprozess vereinfachen.

Die Pilot-Behörden, darunter das Bürgeramt Berlin-Reinickendorf (Märkisches Viertel und Heiligensee), das Bürgeramt Bielefeld-Heepen, die Ausländerbehörde Herne, das Bürgerbüro Haldensleben, das Stadtbüro und die Ausländerbehörde Hildesheim, das Migrationsamt Rostock, die Ausländerbehörde München sowie das Bürgerbüro Stuttgart (Eberhardtstraße), bieten das neue Verfahren bis mindestens Oktober 2023 an. Bürgerinnen und Bürger können dort das System testen. Informationen zu den Testmöglichkeiten erhalten Interessierte bei den örtlichen Behörden.

Das neue Verfahren zur digitalen Lichtbildaufnahme vor Ort, bereitgestellt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei GmbH, ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess. Das System erfasst digital hochwertige biometrische Daten für den Antrag hoheitlicher Dokumente und gewährleistet deren optische und elektronische Personalisierung. Es erfasst das Gesichtsbild, die Fingerabdrücke und die Unterschrift der Antragsteller.

Nutzer werden mithilfe eines benutzerfreundlichen Menüs durch den Prozess geleitet und erhalten dabei sowohl textliche als auch bildliche Anleitungen. Die technische Lösung kann sowohl von den Mitarbeitenden der Behörde als auch von den Bürgerinnen und Bürgern selbstständig genutzt werden.

Für den Fall, dass die automatische Erfassung fehlschlägt, gibt es einen Modus zur manuellen Bedienung durch die Behördenmitarbeitenden. Dies ermöglicht eine unterstützte Erfassung, insbesondere bei Ausnahmefällen wie der Erfassung von Lichtbildern von Säuglingen und Kleinkindern oder bei fehlender Biometrie-Konformität aus medizinischen Gründen.

Vereinfachter Antragsprozess für Ausweisdokumente

Eine bisherige Herausforderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ist oft, dass die mitgebrachten Lichtbilder der Bürgerinnen und Bürger nicht den biometrischen Anforderungen entsprechen. Dies führt häufig dazu, dass die Lichtbilder nicht akzeptiert werden können und die Bürgerinnen und Bürger einen zweiten Termin zur Beantragung der Dokumente vereinbaren müssen. Diesem Problem begegnet die neue Möglichkeit der digitalen Lichtbildaufnahme vor Ort, die dazu beiträgt, die Verwaltung moderner, bürgernäher und digitaler zu gestalten. Dieses Projekt ist Teil des Digitalpolitischen Programms bis 2025 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Die Einhaltung biometrischer Anforderungen an Lichtbilder ist entscheidend, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu gewährleisten. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere Unannehmlichkeiten bei Grenzkontrollen zu ersparen. Die Erfassung biometrischer Daten und die zweifelsfreie Identifikation der antragstellenden Person sind daher wesentliche Bestandteile des Antragsprozesses für Ausweisdokumente bei den örtlichen Behörden.

Ab Mai 2025 wird das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit vereinfacht: Die Lichtbilder können dann direkt bei der Beantragung eines Dokuments in der Behörde erstellt werden. Ein zusätzlicher Besuch im Fotostudio ist nicht mehr erforderlich. Alternativ können die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einem Fotografen oder einer Fotografin anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden jedoch künftig digital an die Behörde übermittelt.