Personalausweis oder Reisepass – Wann braucht man welches Dokument?

Ob für den Wochenendtrip ins Nachbarland, den Sommerurlaub auf einem anderen Kontinent oder Behördengänge im Inland – Ausweisdokumente sind aus dem Alltag nicht wegzudenken. Doch wann reicht der Personalausweis und wann muss es der Reisepass sein? In diesem Artikel klären wir übersichtlich, welches Dokument in welcher Situation gebraucht wird.

Der Personalausweis – der Alltagsbegleiter im Inland und in Europa

Der Personalausweis ist für deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben, sofern sie keinen Reisepass besitzen. In vielen Lebensbereichen dient er als Nachweis der Identität – zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos, bei Behördengängen oder bei Vertragsabschlüssen.

Aber auch für Reisen innerhalb der EU und in einige weitere europäische Länder genügt der Personalausweis vollkommen. Dazu zählen unter anderem:

  • Alle EU-Mitgliedstaaten
  • Schweiz
  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein
  • Serbien
  • Montenegro
  • Albanien (bei direkter Einreise)
  • Nordmazedonien

Wichtig: Der Ausweis muss bei der Reise gültig sein. Einige Länder akzeptieren auch abgelaufene Personalausweise für eine Übergangszeit, doch darauf sollte man sich besser nicht verlassen.

Der Reisepass – das Tor zur Welt

Der Reisepass ist das international anerkannte Reisedokument. Wer außerhalb Europas reisen möchte, kommt um ihn meist nicht herum. Besonders bei Reisen in die USA, nach Australien, Asien oder Afrika ist der Reisepass zwingend erforderlich. Viele Länder verlangen sogar, dass der Pass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.

Einige Länder verlangen zusätzlich zu einem gültigen Reisepass auch ein Visum, das im Vorfeld oder bei der Einreise beantragt werden muss. Auch elektronische Reisegenehmigungen wie ESTA (USA) oder eTA (Kanada) setzen einen gültigen Reisepass voraus – der Personalausweis reicht hier nicht.

Reisen mit Kindern – worauf Eltern achten sollten

Kinder benötigen für Reisen innerhalb Europas einen eigenen Kinderreisepass oder einen Personalausweis (je nach Ziel). Seit 2021 wird der Kinderreisepass allerdings nur noch für ein Jahr ausgestellt und verliert zunehmend an Bedeutung, da viele Länder ihn nicht mehr akzeptieren.

Für Fernreisen empfiehlt sich daher ein richtiger Reisepass für Kinder mit biometrischen Merkmalen – auch wenn dieser teurer und aufwändiger zu beantragen ist. Ein Eintrag im Reisepass der Eltern ist längst nicht mehr gültig.

Wann reicht eine Kopie oder ein digitaler Nachweis?

Für bestimmte Online-Dienste oder zur Identifikation beim digitalen Vertragsabschluss kann inzwischen auch ein Online-Ausweis verwendet werden. Dieser ist im neuen Personalausweis integriert und funktioniert über eine PIN. Kopien des Ausweises – digital oder in Papierform – sind nicht als Ersatz für das Originaldokument gültig, können aber in Notfällen hilfreich sein, etwa bei Diebstahl im Ausland.

Achtung: Fluggesellschaften und Grenzbehörden akzeptieren keine Kopien oder Fotos von Ausweisdokumenten. Hier ist das Original stets Pflicht.

Fazit: Welches Dokument für welche Situation?

SituationBenötigtes Dokument
Reisen innerhalb der EUPersonalausweis reicht
Reisen außerhalb der EUReisepass erforderlich
Alltagsgeschäfte & BehördengängePersonalausweis
Reisen in Länder mit VisumspflichtReisepass + ggf. Visum
Kinderreisen innerhalb der EUPersonalausweis oder Kinderpass
Kinderreisen außerhalb der EUReisepass mit biometrischen Daten

Mit einem gültigen Personalausweis ist man für viele Alltagssituationen und Kurzreisen bestens gewappnet. Wer allerdings die große, weite Welt entdecken will, braucht einen Reisepass – und sollte diesen frühzeitig beantragen. Die richtige Vorbereitung spart nicht nur Stress, sondern sorgt auch dafür, dass der Urlaub entspannt beginnen kann.