Seit 2022 erweiterte die Bundesagentur für Arbeit ihr Angebot an eServices um eine weitere digitale Möglichkeit: die elektronische Arbeitslosmeldung. Diese Ergänzung ermöglicht einen vollständigen Online-Prozess und bietet den Nutzern die Möglichkeit, sich rund um die Uhr und von jedem Ort aus arbeitsuchend zu melden, Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder Insolvenzgeld zu beantragen sowie einen Beratungstermin online zu vereinbaren.
Die elektronische Arbeitslosmeldung, die zu Beginn des neuen Jahres eingeführt wird, entspricht in vollem Umfang der persönlichen Arbeitslosmeldung. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich, jedoch wird dies nun durch die Online-Arbeitslosmeldung ersetzt.
Um sich online arbeitslos zu melden, ist wie bisher ein Identifikationsnachweis erforderlich. Dies erfolgt mithilfe des Online-Ausweises, der mit dem Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel und der eID-Karte genutzt werden kann.
Die obigen Informationen stammen aus einer Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit.