Kinderreisepass wird abgeschafft: Das sollten Eltern beachten

Der Bundestag hat beschlossen, den Kinderreisepass abzuschaffen. Ab dem 1. Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern außerhalb der EU ein normaler Reisepass mit integriertem Chip benötigt.

Damit erhalten Kinder denselben Pass wie Erwachsene. Doch welche Auswirkungen hat das für Familien?

Reisen mit Kindern: Was ändert sich?

Der elektronische Reisepass hat eine längere Gültigkeitsdauer und kann für nationale sowie internationale Reisen genutzt werden.

Bisher wurden Kinderreisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren ausgestellt. Allerdings sind sie nur eingeschränkt nutzbar und müssen gemäß europäischer Vorgaben jährlich verlängert oder neu beantragt werden.

Besonders bei Fernreisen, zum Beispiel in die USA oder nach Australien, entstand bisher ein Problem. Da der Kinderreisepass keinen Speicherchip mit Daten wie Fingerabdrücken enthält, benötigte man für einige Reiseziele zusätzlich zum Pass ein Visum.

Dieser Mehraufwand ist einer der Gründe, weshalb der Kinderreisepass nun abgeschafft wird. Die Bundesregierung strebt eine einheitliche Lösung für Passdokumente an, unabhängig vom Alter, um den Familienurlaub zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen.

In der Begründung des Bundestags heißt es:

„Um eine einheitliche Lösung für Passdokumente für alle deutschen Staatsangehörigen zu schaffen, unabhängig vom Alter, soll der Kinderreisepass abgeschafft werden.“

Ab wann gilt die neue Regelung?

Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Der neue elektronische Reisepass kann bereits jetzt beantragt werden. Die alten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

Welche Einschränkungen gibt es bei Pässen für Kinder?

Der Pass wird ungültig, wenn eine Identifizierung nicht mehr möglich ist, zum Beispiel wenn sich das Aussehen des Kindes stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild bestehen. Dies betrifft vor allem Babys und Kleinkinder.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt, rechtzeitig einen neuen Pass zu beantragen, wenn es starke Unterschiede zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes gibt, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

Kosten des elektronischen Reisepasses?

Der Kinderreisepass kostet bis zum Jahresende 13 Euro, danach gelten die regulären Gebührensätze. Gemäß dem Bundesinnenministerium zahlen Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 Euro für einen sechs Jahre gültigen Reisepass. Personen über 24 Jahre zahlen 60 Euro für einen zehn Jahre gültigen Reisepass.

Zusätzliche Gebühren entstehen bei Express-Ausstellung oder bei Beantragung außerhalb des Wohnortes oder im Ausland.

Ob das alte oder neue Modell kostengünstiger ist, hängt auch davon ab, wie oft das Kind außerhalb Europas reist und wie oft Eltern einen neuen Kinderreisepass beantragen mussten. Die Verlängerung des alten Kinderreisepasses kostete bisher sechs Euro.

Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung eines Reisepasses für Kinder?

Passanträge müssen persönlich gestellt werden, das Kind muss also bei der Beantragung anwesend sein.

Erforderlich sind unter anderem:

  • der Passantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • die Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie
  • die Zustimmung eines Sorgeberechtigten
  • ein Nachweis des Wohnsitzes.

Wann braucht man den Reisepass und wann den Personalausweis?

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union reicht weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Die Ausstellung eines Personalausweises kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, der Personalausweis ist sechs Jahre gültig.

Da der elektronische Reisepass mit 37,50 Euro teurer ist, lohnt er sich nur bei Reisen außerhalb der EU.

Wichtig zu wissen: Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben gültig

Seit Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, neue Kinderreisepässe zu beantragen. Bestehende Kinderreisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zu ihrem regulären Ablaufdatum.

Vorteile des elektronischen Kinderreisepass im Überblick

Ein elektronischer Reisepass für Kinder bietet vor allem auf Reisen in Länder außerhalb der EU Vorteile, insbesondere in Ländern wie den USA, die ein elektronisches Speichermedium (Chip) im Reisepass verlangen. Bisher war für die visumfreie Einreise in diese Länder zusätzlich zum Kinderreisepass ein Visum erforderlich. Mit dem elektronischen Reisepass ist jedoch die übliche ESTA-Registrierung ausreichend.

Die Gesetzesänderung, wie von der Bundesregierung erklärt, zielt darauf ab, Verwaltungsprozesse zu modernisieren. Darüber hinaus soll die Sicherheit und Integrität der Daten in Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln gewährleistet werden, um das Vertrauen in diese Dokumente aufrechtzuerhalten.