Ab Herbst letzten Jahres steht Bürgerinnen und Bürgern das „Mein Justizpostfach“ (MJP) zur Verfügung. Dieser Service ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz. Zum Beispiel können Bürgerinnen und Bürger Klagen bei Gericht einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide auf sichere Weise elektronisch an ihre Anwältin oder ihren Anwalt übermitteln.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte: „Wir machen unseren Staat Schritt für Schritt digitaler. Justiz und Verwaltung bieten nun erstmals gemeinsam einen für Bürgerinnen und Bürger hilfreichen digitalen Service an. Mit dem digitalen Bürgerkonto BundID sorgen wir für die notwendige Sicherheit und Vertraulichkeit, dessen Bedeutung mit dem neuen Angebot weiter steigt. Bereits über 3,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben ihre BundID eingerichtet. Seit heute gibt es einen weiteren guten Grund, sich für die BundID zu entscheiden.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann fügte hinzu: „Wir haben bei der Digitalisierung der Justiz bereits viele Fortschritte gemacht. Doch bisher haben die Bürgerinnen und Bürger davon zu wenig gespürt – die Hürden für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr waren für sie immer noch zu hoch. Heute erleichtern wir ihnen den Einstieg in die digitale Kommunikation mit der Justiz erheblich. Mit dem Dienst ‚Mein Justizpostfach‘ bieten wir erstmals einen kostenfreien und einfachen Weg zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Dadurch stellen wir sicher, dass die digitale Justiz auch tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt.“
Mit ihrer kostenlosen BundID können sich Bürgerinnen und Bürger online identifizieren und digitale Verwaltungsleistungen sicher, einfach und flexibel von zu Hause aus erledigen. Das Nutzerkonto des Bundes kann auf der Website https://id.bund.de/de eingerichtet werden.
Auch für das „Mein Justizpostfach“ benötigen Bürgerinnen und Bürger ihre BundID. Mit dieser können sie auf der Website von „Mein Justizpostfach“ ihr persönliches Postfach für die Kommunikation mit der Justiz einrichten und nutzen.
Die BundID wird seit 2019 vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt. Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen können die BundID kostenfrei für ihre digitalen Verwaltungsleistungen verwenden. Derzeit sind mehr als 100 Onlinedienste auf allen föderalen Ebenen angebunden. Dazu gehören Unterstützungsleistungen für Familien sowie Menschen in Aus- und Weiterbildung, wie zum Beispiel ElterngeldDigital, BAföGdigital und AFBG Digital. Weitere Behörden bereiten ihre Anbindung an die BundID vor.
Der neue Dienst „Mein Justizpostfach“ wird zunächst im Pilotbetrieb gestartet. Im Rahmen dieser Testphase wird der Dienst weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt.