Krefeld/Brüggen (ots) –
Gemeinsame Kontrolle von Zoll, Ordnungsamt und Polizei
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Krefelder Zolls hat in den Abendstunden des 14.03.2024 verdachtsunabhängige Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gastronomie- und Hotelbranche auf dem Gebiet der Gemeinde Brüggen durchgeführt.
Die Prüfungen erfolgten in einer gemeinsamen Aktion mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Brüggen und der Kreispolizeibehörde Viersen.
Seitens des Zolls wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen, die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft.
Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
Dabei wurde ein Arbeitnehmer mit indischer Staatsangehörigkeit angetroffen, der lediglich ein abgelaufenes Touristenvisum aus Italien vorzeigen konnte und somit scheinbar illegal aufhältig war. Gegen den Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ein weiterer drittländischer Arbeitnehmer wurde mit einer eingeschränkten Arbeitserlaubnis festgestellt, die Ihm die vor Ort ausgeübte Tätigkeit nicht gestattete. Daher wurden gegen den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weitere Hinweise ergaben sich auf Verstöße gegen den Mindestlohn sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Dazu werden nun seitens des Hauptzollamtes Krefeld weitere Ermittlungen aufgenommen.
Das Ordnungsamt der Burggemeinde Brüggen schloss aufgrund fehlender Schankerlaubnis zwei gastronomische Betriebe. Bei der Kontrolle wurden weitere Sachverhalte festgestellt, die Anlass zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gaben. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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Stefan Frisch
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Quelle: ots