Göttingen (ots) –
Bei Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz kam es in den vergangenen Tagen zu mehreren Feststellungen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz.
Am Samstag, den 10.08.2024, wurde in Hannoversch Münden in einem Restaurant ein indischer Staatsbürger arbeitend angetroffen. Im Rahmen seiner Personenbefragung gab dieser an, erst seit einem Tag dort zu arbeiten und sich erst seit zwei Tagen ohne Ausweis oder Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland zu befinden. Zuvor sei er aus Indien mittels Schleusern über Russland und Serbien nach Deutschland gekommen. Für seine Schleusung habe er etwa 13.000 Euro bezahlt und sein Ausweis sei ihm in Russland abgenommen worden.
Am Montag, den 12.08.2024, kam es dann in Göttingen auf einer Baustelle zu einem erneuten Treffer. Die Zöllnerinnen und Zöllner trafen drei vietnamesische Staatsangehörige beim Ausführen von Umbauarbeiten an. Zwei der drei Personen wiesen sich mit einem vietnamesischen Reisepass und einem kurzfristigen polnischen Aufenthaltstitel aus. Die dritte Person besaß lediglich einen ungarischen kurzfristigen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltstitel anderer EU-Länder berechtigen grundsätzlich nur zu touristischen Aufenthalten, nicht jedoch zur Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland. Um im Bundesgebiet arbeiten zu dürfen, ist ein deutscher Aufenthaltstitel erforderlich.
Gegen die Arbeitnehmer in Hannoversch Münden und Göttingen wurden daher Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an. Über die weiteren ausländerrechtlichen Maßnahmen entscheidet die Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen.
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