Braunschweig (ots) –
Am Montag, den 22. Juli 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig eine Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf einem Bauvorhaben in Bad Lauterberg durch.
Dort trafen die Beamten zwei Personen mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit an. Die beiden Arbeiter wurden von ihrem Arbeitgeber, einer slowenischen Firma, in die Bundesrepublik Deutschland entsandt, um hier Werkleistungen zu erbringen.
Den Zöllnerinnen und Zöllnern wurden slowenische Aufenthaltstitel vorgelegt, die jedoch nicht die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland erfüllen.
Daher war der Aufenthalt der beiden Arbeitnehmer als nicht erlaubt anzusehen, woraufhin die einschlägigen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren vor Ort durch das Hauptzollamt Braunschweig eingeleitet wurden.
Die Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen wurde unterrichtet und entscheidet über die weiteren ausländerrechtlichen Maßnahmen.
Gegen den verantwortlichen, slowenischen Arbeitgeber werden gesonderte Ermittlungen geführt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Braunschweig
Stv. Pressesprecherin
Nadine Battmer
Telefon: 0531/1291-8506
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Quelle: ots