HZA-BS: Vier illegale Arbeitnehmer in Restaurants in Hannoversch Münden entdeckt

Braunschweig (ots) –

Am vergangenen Mittwoch, den 17. Juli 2024, konnte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig mehrere ausländerrechtliche Verstöße in Hannoversch Münden feststellen. Geprüft wurde dabei in zwei Restaurants nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

In dem erstem Restaurant wurden im Küchenbereich zwei Personen mit albanischer Staatsangehörigkeit arbeitend angetroffen. Ihre Ausweise berechtigten sie nur zu einem touristischen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Der eine Albaner gab an, seit zwei und der andere bereits seit vier Wochen einer Erwerbstätigkeit in dem Restaurant nachzugehen. Gegen beide wurden daher Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Im zweiten Restaurant wurden die Beamten wieder im Küchenbereich fündig: Zwei indische Staatsbürger. Der eine Inder verfügte nur über einen befristeten portugiesischen Aufenthaltstitel, der ihn ausschließlich zu einem touristischen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigte. Er gab an, er habe erst am Vortag seine Arbeit in dem Restaurant aufgenommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Der zweite Inder verfügte über eine befristete Aufenthaltserlaubnis, konnte jedoch kein aktuelles Zusatzblatt vorlegen, welches die Nebenbestimmungen seiner Erlaubnis enthält. Er gab an, seit dem 09.07.2024 als Spezialitätenkoch in dem Restaurant tätig zu sein. Im Nachgang der Personenbefragung konnte durch den Landkreis Göttingen geklärt werden, dass er zwar eine Arbeitsgenehmigung für seine vorherige Stelle bei einem anderen Restaurant hatte, jedoch nicht für seine neue Stelle. Die Genehmigung hatte er zwar beantragt, jedoch wurde sie noch nicht erteilt. Dass er vor der Erteilung bereits die neue Arbeit aufnahm, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, gegen welches die Zöllner ein entsprechendes Verfahren einleiteten.

Auch gegen die beiden Arbeitgeber wurden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig dauern an.

Über den Verbleib der Albaner und des Inders mit portugiesischen Aufenthaltstitel entscheidet die Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen.

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