HZA-BS: Schwerpunktprüfung des Hautzollamts Braunschweig im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe

Braunschweig (ots) –

Am Dienstag, den 12.11.2024, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Braunschweig (HZA Braunschweig) mit seinen drei Standorten Braunschweig, Göttingen und Hildesheim eine Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe durch. Dabei handelt es sich um eine von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branche, in der Arbeitgeber/innen eine Sofortmeldepflicht für Ihre Arbeitnehmer/innen haben. Arbeitnehmer/innen sind außerdem dazu verpflichtet, Ausweispapier mit sich zu führen und bei Prüfungen vorzulegen. Für diese Branche gilt aktuell der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro brutto je Zeitstunde.

Konkret wurden an diesem Dienstag Paketverteilzentren und die Anlieferung bei einem Nahrungsmittelproduzenten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geprüft sowie Standkontrollen an der A7 und der A39 eingerichtet. Insgesamt waren 75 Zöllnerinnen und Zöllner im gesamten Bezirk des HZA Braunschweig im Einsatz.

Die Standkontrollen wurden in Zusammenarbeit mit der Landespolizei Niedersachsen, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität und dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim durchgeführt. Die Kontrolle der Fahrer erfolgte dabei hinsichtlich der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes, der Abgabengerechtigkeit sowie des erlaubten Aufenthalts und der ordnungsgemäßen Beschäftigung von Arbeitnehmern.

Die Zöllnerinnen und Zöllner konnten im Rahmen von Personenbefragungen bereits die Arbeitsverhältnisse von insgesamt 238 angetroffenen Personen prüfen. Die Verhältnisse von 32 weiteren Personen konnten durch bereits vor Ort vorgelegte Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Die vor Ort begonnenen Geschäftsunterlagenprüfungen sowie weitere Geschäftsunterlagen müssen nun im Nachgang weiter geprüft werden. Allerdings kam es bereits aus den Erkenntnissen am Dienstag zu der Einleitung von zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalem Aufenthalts. Außerdem konnten bereits vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet werden. 51 festgestellte Sachverhalte bedürfen nun weiterer Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Darunter Verdachtsmomente wegen Unterschreitung des Mindestlohns, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und eine Scheinselbstständigkeit.

Auch das Polizeikommissariat BAB-Braunschweig und das BALM (Außenstelle Hannover) konnten einige Feststellungen in eigener Zuständigkeit treffen, die jedoch bei den jeweiligen Pressestellen der Zusammenarbeitsbehörden angefragt werden müssen. Die Zusammenarbeit verlief außerordentlich gut und die Kolleginnen und Kollegen sprechen außerdem Ihren Dank an die Autobahnmeisterei Braunschweig-Rünningen aus, welche die Kontrollplätze vorher abgesperrt hatte.

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