Braunschweig (ots) –
Am Donnerstag, den 08. August 2024, prüften Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig auf einem Bauvorhaben in Clausthal-Zellerfeld.
Die Personenprüfungen der acht dort angetroffenen Arbeiter, die von vier verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt werden, erfolgte nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Sieben der Arbeiter wiesen sich mit ausländischen Ausweisen und deutschen Aufenthaltstiteln aus. Eine Person mit ukrainischem Ausweis verfügte jedoch über keinen Aufenthaltstitel. Gegen diese Person wurde noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren wegen illegalem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Außerdem prüften die Beamten den Ausweis dieser Person etwas genauer und stellten mittels Dokumentenprüfgerät fest, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelte. Als die Person auf das gefälschte Ausweisdokument angesprochen und nach weiteren Ausweisdokumenten befragt wurde, holte der Beschuldigte einen Reisepass der Republik Moldau hervor.
Beide Ausweise wurden durch die Zöllner sichergestellt und im Anschluss der Maßnahme wurde der gefälschte ukrainische Reisepass der Polizei und der moldawische Reisepass der Ausländerbehörde des Landkreises Goslar übergeben.
Über die ausländerrechtlichen Maßnahmen entscheidet immer die zuständige Ausländerbehörde. Diese hat im vorliegenden Fall den Beschuldigten umgehend zur Ausreise aufgefordert und mit einer Wiedereinreisesperre für die Dauer von 2 Jahren belegt. Wenn die Person nicht freiwillig ausreisen sollte, betrüge die Wiedereinreisesperre sogar drei Jahre.
Weitere Ermittlungen gegen den betroffenen Arbeitgeber stehen noch aus.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Braunschweig
Stv. Pressesprecherin
Nadine Battmer
Telefon: 0531/1291-8506
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots