Braunschweig (ots) –
Am vergangenen Donnerstag, den 17.10.2024, fand über den ganzen Tag hinweg ein europaweite Schwerpunktprüfung in den vom Mindestlohn betroffenen Branchen statt. Die Schwerpunktprüfung wurde gemeinsam von der Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority) mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Generalzolldirektion organisiert. Ziel war es ein klares Zeichen zu setzen, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohns vorgehen.
Auch das Hauptzollamt Braunschweig beteiligte sich mit 74 Einsatzkräften von seinen drei Standorten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Braunschweig, Göttingen und Hildesheim an dieser Sonderprüfung.
Insgesamt befragten die Zöllnerinnen und Zöllner 287 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, aus Frisör- und Kosmetiksalons und anderen Gewerben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Verhältnisse von fünf weiteren Personen konnten aufgrund vorliegender Unterlagen geprüft werden.
Die vor Ort begonnenen Geschäftsunterlagenprüfungen sowie weitere Geschäftsunterlagen müssen nun im Nachgang weiter geprüft werden. Allerdings kam es bereits aus den Erkenntnissen am Donnerstag zu der Einleitung von zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalem Aufenthalts und zwei weiteren Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Außerdem konnten bereits neun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sieben wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und zwei wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. 51 festgestellte Sachverhalte bedürfen nun weiterer Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Zusatzinformation:
Aktuell liegt der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz bei 12,41 und steigt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro/Stunde brutto.
In manchen Branchen gibt es außerdem spezielle Branchenmindestlöhne. Diese sind auch auf www.zoll.de einzusehen.
Neben der Prüfung, ob die Zahlung von Mindestlöhnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von den Arbeitgebern eingehalten wird, prüft die Zollverwaltung außerdem in bestimmten Branchen weitere Arbeitsbedingungen. Dies können vorgeschriebene Entlohnungsbestandteile (z.B. Erschwerniszulagen), die Dauer des Erholungsurlaubs, das Urlaubsentgelt oder ein zusätzliches Urlaubsgeld, die Leistung von Urlaubskassenbeiträgen oder die Anforderung an von Arbeitgebern gestellten Unterkünfte sein.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecherin
Nadine Battmer
Telefon: 0531/1291-8506
E-Mail: [email protected]
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