Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende ganz einfach online im neuen Register hinterlegen. Das Organ- und Gewebespenderegister ist seit dem 18. März 2024 unter www.organspende-register.de erreichbar. Die Hinterlegung der Erklärung erfolgt mithilfe des Online-Ausweises.
Bereits über 85.000 Menschen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ihre Entscheidung im Register festgehalten. Diese Initiative erleichtert Ärzten und Ärztinnen die Klärung der Spendebereitschaft potenzieller Organspender:innen erheblich.
Im Gegensatz zum herkömmlichen Organspendeausweis, der verloren gehen oder nicht auffindbar sein kann, ist das Organspende-Register rund um die Uhr, sieben Tage die Woche zugänglich. Das bedeutet, dass das medizinische Personal im Krankenhaus im Bedarfsfall sofort auf die hinterlegten Erklärungen zugreifen kann.
Das Organspende-Register erfüllt dabei höchste Sicherheitsstandards. Alle gespeicherten Daten sind vor Manipulation und unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Daten werden auf einem Server in Deutschland gespeichert, und nur die hinterlegende Person sowie autorisiertes Krankenhauspersonal können darauf zugreifen.
Zukünftig sollen auch die Entnahmekrankenhäuser Zugriff auf die hinterlegten Erklärungen erhalten. Zudem ist geplant, das Register um eine zusätzliche Authentifizierungsmöglichkeit mit der GesundheitsID zu erweitern, sodass Versicherte ihre Entscheidung direkt über ihre Kassen-App abgeben können. Bis zum 1. Januar 2025 sollen auch behördlich zugelassene Gewebeeinrichtungen angebunden werden.
Um sicherzustellen, dass der eigene Wille im Ernstfall berücksichtigt wird, empfiehlt es sich, die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende auch schriftlich zu dokumentieren, beispielsweise in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung. Ein Organspendeausweis kann kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden. Es ist außerdem wichtig, die nächsten Angehörigen über die Entscheidung und deren Dokumentation zu informieren, um zusätzliche Klarheit und Sicherheit zu schaffen.
Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde im Januar 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde beauftragt, das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende zu errichten und zu betreiben.