Das bisher kostenfreie Angebot des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes unterliegt wie alle Ausgaben des Bundes dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Daher musste der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst zum 29. Dezember 2023 leider auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die Sicherheit des Online-Ausweises und der im PIN-Rücksetzbrief enthaltenen Daten zu gewährleisten. Für eine sichere Zustellung des PIN-Rücksetzbriefes ist ein besonders sicheres – und damit teures – Verfahren erforderlich. Dabei muss die Identität der Person überprüft werden, die den Antrag gestellt hat.
So konnten Sie den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen
Mit Ihrem Online-Ausweis weisen Sie Ihre Identität im Internet nach. Zur Aktivierung des Online-Ausweises benötigen Sie eine sechsstellige PIN.
Falls Sie Ihre PIN vergessen hatten oder Ihnen diese nicht bekannt war, bestand bis zum 29. Dezember 2023 die Möglichkeit, das Zurücksetzen der PIN online zu beantragen. Die neue PIN wurde Ihnen daraufhin postalisch mit dem sogenannten „PIN-Rücksetzbrief“ per „POSTIDENT“-Zustellung an Ihre Meldeadresse zugestellt. Der Aktivierungszeitraum für die PIN-Rücksetzbriefe endete spätestens am 31. Januar 2024.
Wie bisher können Sie Ihren Online-Ausweis bei dem für Sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommune kostenfrei aktivieren lassen oder Ihre neue PIN setzen. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie unter servicesuche.bund.de.
Obwohl seit der Einführung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes im Februar 2022 fast zwei Millionen PIN-Briefe versandt wurden, zeigte sich, dass lediglich etwa 60 Prozent der Briefe verwendet wurden, um den Online-Ausweis wieder zu aktivieren oder eine neue PIN zu setzen. Etwa 40 Prozent der versandten Briefe wurden zwar zugestellt, jedoch nicht genutzt, um den Online-Ausweis rechtzeitig zu (re)aktivieren. Der im PIN-Rücksetzbrief enthaltene Aktivierungscode ist aus Sicherheitsgründen genau 30 Tage ab Bestelldatum gültig.